Vordruck für Sterbevierteljahr Beantragen – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im WORD PDF Datei und Online
Sterbevierteljahr Beantragen
Antragsteller:
Name: _________________________________
Adresse: _______________________________
Telefonnummer: ________________________
E-Mail-Adresse: ________________________
Verstorbene Person:
Name: _________________________________
Geburtsdatum: ________________________
Sterbedatum: _________________________
Familienstand:
❑ Ledig ❑ Verheiratet ❑ Geschieden ❑ Verwitwet ❑ Lebenspartnerschaft
Beantragtes Sterbevierteljahr:
❑ Ja ❑ Nein
Angaben zum Ehegatten/Lebenspartner:
Name: _________________________________
Geburtsdatum: ________________________
Datum der Eheschließung/Registrierung: _____________________
Bitte füllen Sie dies aus, wenn Ja angekreuzt wurde.
1. Sterbevierteljahr-Voraussetzungen:
Der Antragsteller war zum Zeitpunkt des Todes mit der verstorbenen Person verheiratet oder lebte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Der Antragsteller hat berechtigte Ansprüche auf Witwen-/Witwerrente oder Hinterbliebenenrente.
2. Sterbevierteljahr-Regelungen:
Das Sterbevierteljahr beginnt am Tag nach dem Sterbetag der verstorbenen Person.
Das Sterbevierteljahr endet nach Ablauf des dritten auf den Monat des Sterbetages folgenden Kalendermonats.
Das Sterbevierteljahr wird nur gewährt, wenn die verstorbenen Person eine Rente oder Versorgungsbezüge erhielt.
Ich erkläre hiermit, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht wurden.
Datum: _______________________
_________________________
Unterschrift des Antragstellers
Vordruck für Sterbevierteljahr Beantragen zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Vordruck für Sterbevierteljahr Beantragen
Sterbevierteljahr Beantragen |
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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Beantragen des Sterbevierteljahrs.
1. Was ist das Sterbevierteljahr?
Das Sterbevierteljahr ist ein Zeitraum von drei Monaten nach dem Tod eines Ehepartners, während dem der überlebende Partner Anspruch auf einen ermäßigten Steuersatz hat.
2. Wer kann das Sterbevierteljahr beantragen?
Der überlebende Ehepartner kann das Sterbevierteljahr beantragen, wenn er rechtlich mit dem Verstorbenen verheiratet war.
3. Wie beantrage ich das Sterbevierteljahr?
Um das Sterbevierteljahr zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem örtlichen Finanzamt stellen. Das Formular können Sie online herunterladen oder persönlich beim Finanzamt abholen. Beachten Sie, dass der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Tod eingereicht werden muss.
4. Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Für den Antrag auf das Sterbevierteljahr werden normalerweise folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Heiratsurkunde
- Personalausweis des überlebenden Ehepartners
- Einkommensnachweise des überlebenden Ehepartners
5. Wie lange dauert es, bis der Antrag bearbeitet wird?
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Finanzamt variieren. In der Regel dauert es jedoch etwa vier bis sechs Wochen, bis über den Antrag entschieden wird.
6. Wie hoch ist der ermäßigte Steuersatz im Sterbevierteljahr?
Im Sterbevierteljahr wird der zu zahlende Steuersatz halbiert. Dies gilt für sämtliche Einkünfte des überlebenden Ehepartners.
7. Gilt das Sterbevierteljahr automatisch oder muss es beantragt werden?
Das Sterbevierteljahr muss beantragt werden. Es wird nicht automatisch gewährt.
8. Kann das Sterbevierteljahr rückwirkend beantragt werden?
Ja, das Sterbevierteljahr kann rückwirkend beantragt werden. Es ist jedoch wichtig, den Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners einzureichen.
9. Wird das Sterbevierteljahr auf die Witwenrente angerechnet?
Nein, das Sterbevierteljahr wird nicht auf die Witwenrente angerechnet.
10. Wie lange dauert das Sterbevierteljahr?
Das Sterbevierteljahr erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners.
11. Muss der überlebende Ehepartner steuerpflichtig sein, um das Sterbevierteljahr beantragen zu können?
Ja, der überlebende Ehepartner muss steuerpflichtig sein, um das Sterbevierteljahr beantragen zu können.
… zu erreichen.)